Gebäudeenergieausweis
Mit dem Inkrafttreten der EnEV 2007 am 1. Oktober 2007 wurde der Energieausweis für Bestandsgebäude in Deutschland ab 1. Juli 2008 schrittweise Pflicht. Bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf sind für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, Energieausweise ab dem 1. Juli 2008 und für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009 verpflichtend auszustellen. Die Ausweispflicht für Nichtwohngebäude gilt ab dem 1. Juli 2009. In öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1.000 Quadratmetern Nutzfläche muss dann ein Energieausweis gut sichtbar angebracht werden. Für Neubauten wurde der Energieausweis bereits im Jahr 2002 eingeführt.
Es gibt zwei Varianten des Gebäudeenergieausweises: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Bei der verbrauchsorientierten Variante wird die Energieeffizienz aus der innerhalb eines Jahres tatsächlich verbrauchten Energiemenge berechnet. Der Bedarfsausweis gibt weit mehr Auskunft darüber wie energieeffizient ein Gebäude wirklich ist, da hier die Berechnung mittels energetischer Kriterien erfolgt und auch Potenziale zum Energiesparen aufzeigt.
Einen Überblick über die Grundlagen und die Ausstellung von Energieausweisen gibt der Wegweiser Gebäudeenergieausweis »
